Häufig gestellte Fragen
Antworten auf Ihre dringlichsten Fragen rund um Seniorenrecht
Welche Leistungen bietet SeniorenRecht an?
SeniorenRecht unterstützt Seniorinnen und Senioren in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um Erbrecht, Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Betreuungsrecht und Mietrecht. Unser Ziel ist, klare und verständliche Lösungen zu erarbeiten.
Wie läuft die Erstberatung ab?
In der Erstberatung besprechen wir Ihr Anliegen, klären Ihren rechtlichen Handlungsbedarf und skizzieren mögliche Schritte. Anschliessend erhalten Sie eine transparente Übersicht über das weitere Vorgehen.
Welche Kosten fallen an?
Wir arbeiten mit klaren Stundensätzen und Pauschalen. Alle Gebühren werden vorab besprochen. Eine verbindliche Kostenübersicht erhalten Sie nach der Erstberatung.
Übernimmt die Krankenkasse Kosten für Rechtsberatung?
Rechtsberatungen sind in der Regel nicht durch die Grundversicherung gedeckt. Einige Rechtsschutzversicherungen bieten jedoch Zuschüsse an. Wir prüfen gerne Ihre Policen.
Wie erstelle ich eine rechtssichere Patientenverfügung?
Wir begleiten Sie bei der Formulierung Ihrer Wünsche und erstellen eine individuelle Patientenverfügung nach Schweizer Recht, damit Ihre Betreuung im Notfall nach Ihrem Willen erfolgt.
Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag?
Eine Patientenverfügung regelt medizinische Massnahmen, während der Vorsorgeauftrag die Person bestimmt, die im Fall von Urteilsunfähigkeit Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regelt.
Kann ich meine Erbansprüche anfechten?
Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei Pflichtteilsverletzungen, ist eine Anfechtung möglich. Wir prüfen Ihre Erbfolge und besprechen die Erfolgsaussichten eines Anfechtungsprozesses.
Welche Formvorschriften gelten für Testamente in der Schweiz?
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und datiert sein sowie Ihre Unterschrift tragen. Alternativ kann ein öffentliches Testament bei einer Amtsperson hinterlegt werden.
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dabei werden Erben in gesetzlich festgelegter Reihenfolge berücksichtigt. Wir klären, wer in Ihrem Fall erbberechtigt ist.
Wie kann ich einen Vorsorgeauftrag erteilen?
Der Vorsorgeauftrag wird schriftlich verfasst, von Ihnen eigenhändig unterschrieben und datiert. Wir helfen Ihnen, den Auftrag rechtlich einwandfrei aufzusetzen und zu hinterlegen.
Welche Rechte habe ich als Beistand?
Als Beistand vertreten Sie die betreute Person in definierten Lebensbereichen und handeln im besten Interesse. Wir erklären Ihnen Pflichten und Grenzen der Beistandschaft.
Kann ich einen Beistand ablehnen?
Ja, Sie können beim zuständigen Gericht Einsprache erheben. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Einreichung aller notwendigen Unterlagen.
Wie finde ich eine passende Wohnform im Alter?
Wir beraten Sie zu rechtlichen Aspekten von Miet- und Pflegeverträgen, klären Vertragsklauseln und helfen Ihnen, passende Vereinbarungen zu treffen.
Wie kontaktiere ich SeniorenRecht?
Sie erreichen uns telefonisch unter +41769294245, per E-Mail oder persönlich in unserer Kanzlei an der Bahnhofstrasse 45, 8001 Zürich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.